Holzofen Austauschpflicht rückt näher – 31.12.2024

Seit 2010 gelten gemäß BImSchV der 1. Auflage bestimmte Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten (Kaminöfen, Kachelöfen etc.). Zugelassene Schornsteinfeger*innen haben in der Regel bereits festgestellt, ob vorhandene Öfen die festgelegten Staub- und Kohlenmonoxidwerte einhalten.

Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 eingebaut und in Betrieb genommen wurden, dürfen nur weiter betrieben werden, wenn der Staubgehalt die Grenzwerte von 0,15 g/m3 und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreitet. Wenn ein Ofen den Anforderungen nicht entspricht, muss er nun mit der letzten Frist bis zum 31.12.2024 ersetzt, umgebaut oder stillgelegt werden.

Kein Verzicht auf wohlige Wärme – jetzt umsteigen!

Es ist nicht nötig, auf angenehme Wärme zu verzichten. Und dies gepaart mit höchstem Komfort sowie Effizienz.
Ihr alter Kaminofen oder Heizkamin ist in die Jahre gekommen und muss vermutlich bis zum Ende 2024 ersetzt, umgebaut oder stillgelegt werden?
Sie haben schon einmal über einen Pelletofen nachgedacht?

Warum ein Pelletofen?

Die Entscheidung für einen Pelletofen bedeutet, einen wirtschaftlichen und umweltfreundlichen, aber in erster Linie äußerst praktischen Brennstoff zu verwenden.

Höchster Wirkungsgrad

Er ist wirtschaftlich, weil er im Vergleich zu fossilen Brennstoffen eindeutig geringere Kosten gewährleistet (er kostet circa 25 % weniger als Erdgas und 2 Mal weniger als Heizöl). Alle Pelletöfen von MCZ sind zudem von den Steuervergünstigungen sowie den Prämien für Energieeinsparung und erneuerbare Energien betroffen, wodurch der Kauf noch größere Vorteile bringt.

Saubere Verbrennung

Die MCZ-Pelletöfen bieten auch aus ökologischer Sicht höchste Qualität, weil sie so entworfen wurden, dass eine effiziente und saubere Verbrennung mit über 90 % Wirkungsgrad und mit Emissionsstufen garantiert wird, die zu den niedrigsten der Branche zählen.

Einfacher Gebrauch

Die Entscheidung für Pellets bedeutet auch Benutzerfreundlichkeit und Komfort. Sie sind sogar im Supermarkt in handlichen Säcken erhältlich, erzeugen keinen Schmutz und hinterlassen im Vergleich zum Holz weniger Asche. Außerdem haben Pelletöfen den großen Vorteil, auch automatisch betrieben werden zu können. Hierzu werden Ein- und Ausschaltung nach den eigenen Bedürfnissen reguliert. MCZ-Pelletöfen sind echte Mini-Heizungen. Sie können durch Kanalisierung der Luft mehrere Räume erwärmen oder das Wasser von Heizkörpern und Bädern erhitzen.

Sondergarantien für Pelletgeräte

MCZ bietet auf alle Pelletgeräte eine kostenlose 7 Jahre Super-Garantie, die alle strukturellen Bauteile deckt.

Außerdem sind Garantieverlängerungsprogramme vorgesehen, mit denen die Garantiezeit um ein bis drei Jahre verlängert wird, um vollkommene Sorgenfreiheit für bis zu 5 Jahren zu gewährleisten (für weitere Einzelheiten das Garantieverlängerungsprogramm „Ohne Sorgen“) einsehen.

Paypal 0% Finanzierung

jetzt 0% Finanzierung

auf Pelletöfen, Pellets und Zubehör


Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich besitze seit 2006 den mcz PELLETÖFEN Saturn.
    Bezüglich dieser absurden BImSchV 2 suche ich seit längerem vergeblich eine Information ob dieser Ofen weiter befeuert werden darf oder nicht. In keiner dieser HKI Listen sind diese Öfen zu finden. Das CE Zeichen hat er. Können Sie mir da weiterhelfen? Über eine Rückmeldung unter der Nummer 0173 3427897 bin ich jederzeit erreichbar oder gerne per Email pielmeiergaby@gmail.com.
    Ich wäre Ihnen von Herzen dankbar, der Ofen ist alles was ich habe und ein neuer kommt wegen meiner kleinen Rente nicht in Frage. Liebe Grüße aus Bayern, Gabriele Pielmeier

    1. Hallo Frau Pielmeier, sollten Sie keine Gas, Ölheizung oder Fernwärmeheizung haben, können Sie den Ofen getrost weiter betreiben.
      Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte bis einschließlich 31. Dezember 2013 nicht geführt werden, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen in Abhängigkeit des Datums auf dem Typschild zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen:

      Datum auf dem Typschild Zeitpunkt der
      Nachrüstung oder
      Außerbetriebnahme
      bis einschließlich
      31. Dezember 1974
      oder Datum nicht mehr
      feststellbar 31. Dezember 2014
      1. Januar 1975 bis
      31. Dezember 1984 31. Dezember 2017
      1. Januar 1985 bis
      31. Dezember 1994 31. Dezember 2020
      1. Januar 1995 bis
      einschließlich
      21. März 2010 31. Dezember 2024
      .

      § 4 Absatz 6 gilt entsprechend.

      (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

      1.
      nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,

      2.
      offene Kamine nach § 2 Nummer 12,

      3.
      Grundöfen nach § 2 Nummer 13,

      4.
      Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, sowie

      5.
      Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

Füge einen Kommentar hinzu

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert