Förderung Pelletöfen- und Pelletheizungen ab 2024

Erfahren Sie hier, wie Sie die maximale Förderung nutzen und bei Ihrer neuen Pelletheizungsanlage sparen können.
Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, hat die Bundesregierung eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Ab 2024 wird die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt und wird der Pelletheizung attraktiv gefördert, mit der Möglichkeit, bis zu 70 % Zuschuss zu erhalten.

30% GRUNDFORDERUNG: Die Installation einer neuen Heizungsanlage, wie z. B. eines Pelletkessels, ein wassergeführter Pelletofen, einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage, wird mit 30 % bezuschusst.

20% KLIMA-GESCHWINDIGKEITS-BONUS: Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mind. 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung, erhalten selbstnutzende Eigentümer:innen bis Ende 2028 zusätzlich 20 % Bonus. Bei einer Pelletheizung ist die Kombination mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe Voraussetzung.

30% EINKOMMENSBONUS: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent, wenn die Immobilie von der Familie genutzt wird.

EMISSIONSMINDERUNGS-ZUSCHLAG: Besonders emissionsarmen Pelletkessel mit Staub < 2,5 mg/m³ erhalten eine zusätzliche Zuschuss von 2.500 Euro.

Die Boni können kumuliert werden. Insgesamt ist der Zuschuss auf 70 % der Kosten begrenzt.


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