Das Bundesumweltministerium plant eine Änderung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Thema Mündungen von Schornsteinen. Bisher galt z.B. für in traufnähe angebaute Schornsteine (doppelwandige Edelstahlschornsteine) ein waagerechter Abstand zur Dachfläche von mind. 2,30m.
Nach Wunsch der Bundesumweltministerin Svenja Schulze, sollen künftig neu errichtete Schornsteine ab 1. Juli 2019 in Firstnähe aufgebaut sein und den Dachfirst um mind. 40cm überragen. Leider kann dies auch bestehende Schornsteinanlagen treffen, an welche bereits ältere Feuerstätten (feste Brennstoffe) angeschlossen sind und von einer Austauschpflicht oder Filternachrüstung betroffen sind.
Vor allem nicht an der Giebelseite eines Hauses angebrachte Schornsteine müssen dann erheblich verlängert werden und stehen im schlimmsten Fall mehrere Meter frei in der Luft. Dies bringt u.a. auch statische Gefahren mit sich, da i.d.R. die Schornsteinhersteller ab letztem Wandhalter ihre Schornsteine bis max. 3m frei auskragen lassen. (Zulassung) Es gibt einige wenige Hersteller, welche auch mit 4,00m freier Auskragung auskommen, dennoch ist die Windlast nicht unerheblich.
Unsere Empfehlung bei Planung von neuen Feuerungsanlagen (feste Brennstoffe) ist:
Nicht überstürzt handeln, sondern zunächst die Fachleute fragen.
Wenn Sie ohnehin in 2019 die Aufstellung eines Pellet- oder Holzofens, oder den Austausch ihrer bestehenden Feuerstätte (feste Brennstoffe) planen, warten Sie nicht erst bis zum Sommer, sondern lassen sich bereits jetzt beraten.
Für Ihren neuen MCZ Pelletofen bauen wir natürlich auch den passenden Schornstein, auch wenn er manchmal etwas höher ausfallen muss.