BAFA Förderung 2020

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

Gefördert wird die Installation von

  • Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
  • sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung.

Auch die Nachrüstung von Sekundärbauteilen zur Partikelabscheidung oder zur Brennwertnutzung wird gefördert.

Anlagen, die die Technischen Mindestanforderungen erfüllen, werden in Listen geführt (siehe unten).

Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.

Sämtliche Informationen über die Fördervoraussetzungen im Programm Heizen mit erneuerbaren Energien finden Sie auf der BAFA Seite unter diesem Link:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerdervoraussetzungen/foerdervoraussetzungen_node.html

Hier ein kleines Rechenbeispiel für den wassergeführten Pelletofen:

  • Fördersatz im Gebäudebestand: 35% – POZ Preis 5950,00 abzgl. BAFA Anteil nur 3867,50 €uro
  • Fördersatz im Gebäudebestand bei Austausch der alten Ölheizung: 45% – POZ Preis 5950,00 abzgl. BAFA Anteil: 3272,50 €uro
  • Fördersatz im Neubau: 35%  – POZ Preis 5950,00 abzgl. BAFA Anteil nur 3867,50 €uro

Bitte achten Sie darauf, das der Onlineantrag dem BAFA immer vor Installation vorliegen und genehmigt werden muss!


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